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Wir rechnen nach verschiedenen Modellen ab

 

Bitte klären Sie immer vor Beginn Ihrer Anfrage an die Spielzeit Ihre finanziellen Möglichkeiten und Versicherungsdeckung ab*.


 

Krankenkasse

Ab November 2022 können in der Spielzeit auf ärztliche Anordnung Behandlungen über die Krankenkasse Grundversicherung (OKP) abgerechnet werden.

 

 

Je nach Versicherung können unsere psychotherapeutischen Leistungen auch über die Krankenkassen-Zusatzversicherungen abgerechnet werden. Der Ansatz beträgt CHF 160 pro Stunde.
 

Schulisch indizierte Psychotherapie

In bestimmten Fällen wird eine Psychotherapie direkt von der Schule gewünscht und/oder mit einer Verfügung verordnet. Nach Zustimmung der Eltern sprechen wir in solchen Fällen von "schulisch indizierter Psychotherapie". Je nach Indikation erstellen wir individuelle Kostenvoranschläge für die Dauer von 12 Monaten Psychotherapie z.H. der Schule. Der Ansatz beträgt CHF 160 pro Stunde.

 

Invalidenversicherung (IV)

Junge Menschen mit diversen Geburtsgebrechen können bis zu ihrem 21. Altersjahr mit Psychotherapie behandelt werden. Voraussetzung ist, dass der junge Patient eine Verfügung für medizinische Massnahmen hat sowie eine von der IV anerkannte Indikation für ambulante Psychotherapie aufweist. In gewissen Fällen können solche Verfügungen von Ihrem Arzt auch beantragt werden.

 

Therapiepatenschaft

Familien mit kranken oder behinderten Kindern in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen haben nicht immer die Möglichkeit, für die notwendige Begleitung ihres Kindes aufzukommen.

 

Hier springt unsere Trägerstiftung MLFI dank Beiträgen renommierter Spender im Bedarfsfall ein und ermöglicht die Betreuung zu geringen Kosten oder unentgeltlich. Um von einer Therapiepatenschaft profitieren zu können, muss die Familie ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und ausserdem mit dem Psychotherapeuten ein Gesuch einreichen.

 

Selbstzahler

Erziehungsberatung, Abklärungs- und Diagnostikaufträge werden Ihnen mit CHF 160 pro Sitzung privat verrechnet. Mit einer präzisen Bedarfsabklärung helfen wir Ihnen im Rahmen von Beratungen, einer zweiten Meinung, einem Gutachten oder einer fachkundigen Begleitung weiter.

 

Bei Bedarf und wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, unterstützen wir Sie auch bei einem Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt oder die Schulbehörden.

 

Besondere Therapieform: "Therapie zu Dritt"

Kinder mit schwerer Krankheit oder Behinderung werden bei uns je nach Indikation durch ein Therapieteam (zwei Psychologen behandelt).

Die "Therapie zu Dritt" ist eine durch die Spielzeit Psychotherapie über viele Jahre hinweg entwickelte besondere Form der Psychotherapie und im gegebenen Fall aussergewöhnlich hilfreich.

 

 

(* Falls Eltern eine Therapie, Abklärung oder Beratung ohne vorgängig bestehende Kostenverfügung einer Versicherung oder unserer Stiftung in Anspruch nehmen, tragen sie die Kosten im Fall einer allfälligen späteren Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherung.)


Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.