Verlauf Horizontal

Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeuten

 

Alle unsere Psychotherapeuten sind von der kantonalen Gesundheitsdirektion als Leistungserbringer von  Psychotherapie anerkannt.

 

Test-Abklärungen und Beratungen müssen von den Eltern selbst finanziert werden.

 

Psychotherapeutische Leistungen werden je nach Therapeut(en) und Situation des Kindes von der Krankenkassen Grundversicherung, der Zusatzversicherung, der Invalidenversicherung, dem Schuldepartement, einer Therapie-Patenschaft oder vom Auftraggeber (mit-) getragen. Bitte beachten Sie unsere Abrechnungsmodelle.